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Testament & Erbvertrag: Was geschieht mit meinem Vermögen?


Den Nachlass regeln: Im Testament legt man fest, wer den Teil des Vermögens erhält, der nicht gemäss gesetzlichem Pflichtteil zugeordnet wird.


Via Erbvertrag kann man Abmachungen mit den Erben treffen.


Testament: Pflichtteile berechnen je nach familiärer Situation

Freiräume mit Einschränkungen


Ein Testament ist nicht in jedem Fall und nicht zwingend nötig, denn das Gesetz regelt genau, welche Nachkommen wie viel erben.


Es kann jedoch sein, dass diese Regelungen nicht den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Dann kann man sie abändern, sofern man sich an die Schranken des Gesetzes ("zwingendes Recht") hält.






Das heisst im Prinzip: Man kann frei entscheiden, was mit der "frei verfügbaren Quote" passiert, jedoch kann der Pflichtteil nicht verändert werden. Diese Einschränkung zum Pflichtteil stellt die grösse rechtliche Einschränkung im Zusammenhang mit dem Nachlass dar.


Selbst wenn man grundsätzlich mit der Gesetzesregelung zufrieden ist, sollte man sich zumindest einmal mit dem Thema persönlicher Nachlass auseinandersetzen. Gibt es mehrere Erben, empfiehlt es sich zu überlegen, ob die Regelungen so gestaltet sind, dass alle einverstanden sind. Ansonsten kann man nebst dem Testament auch via Erbvertrag Einfluss auf das eigene Vererben nehmen (vgl. nächster Abschnitt).


Pflichtteilberechtigt sind die Ehepartner, die Kinder oder die Eltern, falls man keine Kinder hat.


Tipp: Auf der Website des Schweizerischen Roten Kreuz (Testament-Ratgeber SRK) können Sie mit wenigen Klicks herausfinden, wie die Erbfolge lautet und wie hoch ihre “frei verfügbare Quote” ist.


Für den Fall, dass man keine pflichtteilberechtigten Nachkommen hat, kann man frei über das gesamte eigene Vermögen verfügen. Man kann das Vermögen zum Beispiel an natürliche Personen (entfernte Verwandte, Freunde, etc.) oder an Institutionen vererben; man kann eine oder mehrere Personen bezeichnen, usw.


Es gibt zwei wichtige Formen für das Testament


1. Handschriftliches Testament


Dies ist die einfachere Variante. Das Testament kann jederzeit geändert oder vernichtet werden. Man muss nur wenige Form-Vorschriften beachten, nämlich handschriftliche Niederschrift von A bis Z und Unterzeichnung mit Datum.


Falls man diese Variante wählt, sollte eine Vertrauensperson Bescheid wissen, wo sich das Testament befindet.



2. Öffentliches Testament


Das öffentliche Testament muss nicht handschriflich verfasst werden. Dafür gelten strengere Form-Vorschriften. Es muss öffentlich beurkundet werden, unter Anwesenheit von zwei Zeugen.







Erbvertrag: Abmachen, wer was erhält

In Ergänzung respektive als Alternative zum Testament gibt es den Erbvertrag. Im Erbvertrag regeln Sie mit Ihren potentiellen Erben, wer im Todesfall was und wie viel erbt.


Anders als beim Erbvertrag, bei dem es sich um ein einseitiges Dokument handelt (Sie setzen es ohne Mitwirken der Erben auf), ist der Erbvertrag ein zweiseitiges Dokument: Die Erben sind aktiv beteiligt. Dadurch sind die Möglichkeiten weiterführend als beim Testament.

Positiver vs. negativer Erbvertrag

Es gibt grundsätzlich zwei Optionen für Erbvertrags-Regelungen:

  • Im positiven Erbvertrag wird festgelegt, wer was erhält.

  • Im negativen Erbvertrag hingegen erklären erbberechtigte Personen, auf das gesamte Erbe oder auf einen Teil davon zu verzichten.


Beispiele:

  • Positiver Erbvertrag: Im Vertrag wird geregelt, wer von den Nachkommen was erhält – welche Immobilien, Schmuckstücke, Möbel, etc.

  • Negativer Erbvertrag: Frau und Herr A wollen sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Ihre erwachsenen Kinder verzichten vertraglich jeweils auf ihren Pflichtteil. (Erst wenn beide Eltern verstorben sind, erben somit die Kinder.)

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Ein Erbvertrag kann nur durch notarielle Beglaubigung erstellt werden (öffentliche Beurkundung). Möchte man den Erbvertrag abändern oder aufheben, müssen alle Vertragsparteien mitwirken.



Guter (Experten-)Rat ist wichtig


Wer ein Testament und/oder einen Erbvertrag erstellt, merkt schnell: Es ist eine schwierige und komplexe Materie. Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten.



Mehr erfahren: Gesetzliche Dokumente


Nebst dem Testament / Erbvertrag raten wir zum Aufsetzen weiterer wichtiger Dokumente. Das sind folgende.




Patientenverfügung


Regeln, welche medizinischen Behandlungen man will.




Vorsorgeauftrag


Regeln, wer sich bei Urteilsunfähigkeit um seine persönlichen, finanziellen und/oder rechtlichen Angelegenheiten kümmert.




Vollmachten


Generell regeln, wer finanzielle, rechtliche und/oder persönliche Angelegenheiten für einen erledigen darf.




Anordnungen im Todesfall


Instruieren, was man im eigenen Todesfall wünscht, z.B. bzgl. Benachrichtigung und Beerdigung




Im Idealfall findet man alles Notfallmäppli


Ein persönliches Notfallmäppli enthält viele der oben genannten Informationen – und weiteres; wie z.B. Notfallnummern (Wen sofort kontaktieren?) oder das Krankenkassen-Kärtli.




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