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Anordnungen im Todesfall: Instruktionen, die man unmittelbar weitergeben will


Mit den Anordnungen im Todesfall regelt man wichtige Fragen über den eigenen Tod hinaus und gibt “praktische” Informationen an die Hinterbliebenen weiter.


Man legt zum Beispiel fest, wer über den Todesfall informiert werden soll oder wie man bestattet werden möchte. Ebenso teilt man mit, wo wichtige Dokumente aufbewahrt sind (z.B. Vollmachten) oder welche Bankkonten bestehen.


Mit diesen Regelungen entlastet man Angehörige und hat selber die Sicherheit, dass die persönlichen letzten Wünsche respektiert werden.




Die Inhalte Sind Ihnen überlassen – einige Ratschläge

Es gibt keine Vorschrift, was in eine Anordnung im Todesfall gehört.


Auf jeden Fall sollte sie persönliche Angaben enthalten, die sie einer Person zuordenbar machen, wie den Namen, das Geburtsdatum, et cetera.


Ebenso sollte darin eine Vertrauensperson festgehalten werden.

(Teilweise) Handschriftlichkeit verschafft dem Dokument mehr Authentizität.


Mögliche Inhalte sind zum Beispiel folgende:


1. Vertrauensperson


Benennen Sie eine Person, die die Koordination übernehmen soll.


2. Zu benachrichtigende Personen


Listen Sie auf, wer über den Todesfall informiert werden soll.

  • Name

  • Adresse

  • Telefon

  • allenfalls Angabe zur Beziehung zur Person

Erläutern Sie ausserdem, ob es allenfalls Unterschiede in der Kommunikation geben soll, und äussern Sie weitere individuelle Präferenzen (z.B. Wer sollte zuerst informiert werden?)


3. Wichtigste Informationen/Dokumente


Helfen Sie mit, indem Sie Ordnung in alle Unterlagen bringen.

Folgende Dokumente sollten in jedem Fall bereitliegen:


  • Krankenkassen-Unterlagen & Unfallversicherung

  • AHV-Ausgleichskasse inkl. Nummer

  • Angaben zur Pensionskasse

  • Weitere Versicherungen, v.a. Lebensversicherung


Hinweis: Diese Informationen gehören auch ins Notfallmäppli:



4. Weitere Dokumente wie Testament, Versicherungen, Kontoangaben, etc.


Geben Sie an, welche Konti, Versicherungen etc. existieren.

  • Bankkonto, Postkonto, Depots

  • Testament: vorhanden ja/nein? Wenn ja: Wo?

  • Erbvertrag: vorhanden ja/nein? Wenn ja: Wo?



5. Bestattungswünsche


Stellen Sie sicher, dass die Gedenkfeier in Ihrem Sinne ist.

  • Wünschen Sie eine Erdbestattung oder Kremation?

  • Welche Personen sollen teilnehmen?

  • Wünsche für Grab und Grabstein?

  • Präferenzen für Spenden ("Anstatt Blumen, überweisen Sie bitte...")?

  • Weitere Wünsche, z.B. zu Musik, Ansprachen, etc.?


6. Todesanzeige


Regeln Sie, ob Sie eine Todesanzeige wünschen. Wenn ja, können Sie weiteres festlegen, zum Beispiel den Text und den Adressatenkreis (vgl. Punkt 1).

Ebenso sollten Sie entscheiden, ob die Todesanzeige in der Zeitung erscheinen soll.


Auch wenn Sie explizit keine Todesanzeige wünschen, sollten Sie das nennen.


  • Adressaten

  • Zeitung ja / nein; wenn ja: Welche?

  • Text; weitere Wünsche​

  • Alternativ können



Schriftform und auffindbare Aufbewahrung empfohlen

Für Anordnungen im Todesfall gibt es keine Formvorschriften. Sie müssen das Dokument auch nicht beglaubigen lassen, wie es bei anderen Dokumenten der Fall ist (z.B. beim Testament).


Wie bei allen Dokumenten gilt: Sie sollten möglichst gut auffindbar sein. Am besten weiss eine Vertrauensperson Bescheid über das Vorhandensein und hat im Idealfall Kopien davon.


Die Anordnungen im Todesfall können jederzeit abgeändert werden. Sie haben also solange Gültigkeit, wie man das wünscht. Möchte man ein Dokument respektive eine Version ausser Kraft setzen, sollten allfällige Kopien zurückgefordert werden.




Mehr erfahren: Gesetzliche Dokumente


Nebst den Anordnungen im Todesfall raten wir zum Aufsetzen weiterer wichtiger Dokumente. Das sind folgende.




Patientenverfügung


Regeln, welche medizinischen Behandlungen man will.



Hinweis: Da man in der Patientenverfügung auch Wünsche zur Beisetzung angeben kann, überschneiden sich diese beiden Dokumente. Wo das Thema geregelt wird, ist irrelevant; es ist einfach wichtig, dass es geregelt wird.



Vorsorgeauftrag


Regeln, wer sich bei Urteilsunfähigkeit um seine persönlichen, finanziellen und/oder rechtlichen Angelegenheiten kümmert.




Vollmachten


Generell regeln, wer finanzielle, rechtliche und/oder persönliche Angelegenheiten für einen erledigen darf.




Testament & Erbvertrag


Festlegen, wer den Teil des Vermögens erhält, der nicht gemäss gesetzlichem Pflichtteil zugeordnet wird. Und mit den Erben weitere Vereinbarungen treffen.




Im Idealfall findet man alles im Notfallmäppli


Ein persönliches Notfallmäppli enthält viele der oben genannten Informationen – und weiteres; wie z.B. Notfallnummern (Wen sofort kontaktieren?) oder das Krankenkassen-Kärtli.




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