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Rechte pflegender Angehöriger in der Schweiz

4+1 finanzielle Ansprüche, die pflegende
Angehörige in der Schweiz kennen sollten

Betreuungsgutschriften & -urlaub, kantonaler "Tageslohn", Lohn via Anstellung bei einer Spitex: Eine Übersicht zu Ansprüchen – und wo man sie geltend macht.

Lesedauer: 7 Minuten

Das Wichtigste in Kürze​​

  • Wer eine:n "hilflosen Angehörige:n" (gemäss Gesetz) pflegt, sollte Betreuungsgutschriften auf das eigene AHV-Konto prüfen. 

  • Gewisse Kantone bezahlen pflegenden Angehörigen einen pauschalen "Tageslohn" von ca. 20-30 Franken.

  • Pflegende Angehörige haben gegenüber Ihrem Arbeitgeber Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie Angehörige pflegen, insbesondere bei Kindern.

  • Durch eine Anstellung bei einer Spitex können pflegende Angehörige einen Lohn beziehen. Das schafft Abhilfe, wenn wegen der Pflege das berufliche Pensum reduziert oder eingestellt werden muss.

1. Betreuungsgutschriften

Was ist das?

Betreuungsgutschriften sind Gutschriften auf das individuelle AHV-Konto einer Person, die eine:n Angehörigen pflegt. Damit werden Lücken in der Vorsorge (1. Säule) reduziert, wenn aufgrund der Angehörigenpflege weniger gearbeitet werden kann.

Beispiel: Frau B pflegt ihre betagte Mutter. Darum kann sie nur in einem 50%-Pensum arbeiten. Sie beantragt darum Betreuungsgutschriften auf ihr AHV-Konto.

Anspruch

Wer einen Angehörigen pflegt, der rechtlich gesehen als hilflos gilt, kann die Gutschrift unter Umständen beantragen. Voraussetzung ist jedoch zum Beispiel, dass die gepflegte Person von der/vom Anspruchsteller:in"gut erreicht" werden kann, also nicht zu weit entfernt wohnt.

Die Gutschrift erfolgt einmal jährlich und ist höhenmässig begrenzt. Damit werden keine Lohneinbussen gedeckt, jedoch Vorsorgelücken verkleinert. 

Mehr zu Betreuungsgutschriften

2. Kantonale Beiträge

Was ist das?


Gewisse Kantone bezahlen pflegenden Angehörigen einen Tageslohn von ca. 20 bis 30 Franken. Der Lohn wird für jeden Tag ausbezahlt, während dem effektiv gepflegt wird. Während Ferien erfolgt keine Lohnauszahlung; ebenso nicht, wenn die gepflegte Person zum Beispiel in den Spital oder temporär in ein Heim muss.

Beispiel: Herr A pflegt seine chronisch erkrankte Frau umfassend. Für jeden Tag, an dem er sie pflegt, erhält er pauschal 25 Franken von seinem Wohnkanton.

Anspruch

 

Falls ein Anspruch besteht: Prüfen Sie in Ihrem Kanton, was die Voraussetzungen sind.

Mehr zu kantonalen Beiträgen

3. Betreuungsurlaub

Was ist das?

 

Wenn Angehörige (z.B. Kinder) erkranken oder verunfallen, haben arbeitnehmende Personen Anspruch auf einen Betreuungsurlaub. Der Urlaub kann bis zu 18 Monate betragen. Der Lohnanspruch ist auf CHF 196 pro Tag begrenzt.

Dieses Gesetz ist seit 2021 in Kraft. Es ist ein erfreulicher Schritt des Gesetzgebers, pflegende Angehörige stärker zu berücksichtigen.

Beispiel: Das Kind von Frau und Herrn M ist schwer erkrankt. Jemand muss sich ständig und zu 100% um das Kind kümmern.

Beide Ehepartner reduzieren ihr effektives Arbeitspensum: Beide arbeiten nacheinander während 7 Wochen nicht und erhalten dennoch jeweils Lohn. Gemeinsam beziehen sie so das maximale Kontingent von 14 Wochen bezahltem Betreuungsurlaub. 

Anspruch

 

  • Personen, deren Angehörige erkrankt sind, haben einen Anspruch von maximal 10 Tagen pro Jahr und höchstens drei Tagen am Stück.

  • Eltern mit schwer erkrankten Kindern haben einen Anspruch auf 14 Wochen, die sie innerhalb von 18 Monaten am Stück oder tageweise beziehen können.

Mehr zum Thema Betreuungsurlaub für pflegende Angehörige

4. lohn für Angehörigenpflege

Was ist das?

Personen, die regelmässig Angehörige pflegen und von einer Spitex angestellt sind, können für die Pflege Lohn beziehen. Der Lohn wird von der Spitex ausbezahlt und die Leistungen werden wiederum von der Spitex mit der Krankenkasse abgerechnet.

Anspruch

 

Anspruch haben Personen, die von einer Spitex wie der Familienspitex angestellt sind.

 

Die Familienspitex ist Ihre spezialisierte Partnerin für die Anstellung von Angehörigen. Wir helfen unseren Angestellten umfassend bei rechtlichen, pflegerischen und Pflege-alltäglichen Fragestellungen. Unser Ziel ist es, mit einer Anstellung Angehörige nicht nur finanziell zu entlasten.

Mehr zum Thema Lohn für Angehörigenpflege

Zwischen-Fazit​

Allein mit Betreuungsgutschriften und allfälligen kantonalen Beiträgen haben Angehörige kaum genügend finanzielle Hilfe für die Pflege. Das kann finanziell belastend sein, wenn wegen umfassender Pflege der Beruf zurückgestellt werden muss.

Diese mangelhafte finanzielle Unterstützung anerkennt auch der Bund, weshalb 2020 der "Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen" des Bundesrats verabschiedet wurde.

 

Darin werden Organisationen und Unternehmen aufgerufen, Hilfestellungen in der Praxis zu entwickeln. Die Anstellung von pflegenden Angehörigen durch die Spitex wird als "Modell guter Praxis" bezeichnet.

Wenn Sie mehr zu dem Thema erfahren wollen, empfehlen wir diese Lektüre:

"Porträt: Finanzielle Absicherung betreuender Angehöriger" vom BAG, Bundesamt für Gesundheit.

5. Ansprüche Pflegebedürftiger

Ebenso empfiehlt es sich unbedingt, die Ansprüche pflegebedürftiger Menschen selber zu prüfen. Pflegebedürftige werden umfassend(er) unterstützt und haben viele  Möglichkeiten, finanzielle Entlastung zu erfahren. Das System ist stark von der individuellen Situation abhängig und höchst komplex.

In unserer Übersicht zu Ansprüchen von pflegebedürftigen Menschen finden Sie eine praktische Übersicht.

© Familienspitex.ch, 2021.

Über Anregungen oder Kommentare freuen wir uns an: team@familienspitex.ch

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