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Rechte pflegender Angehöriger in der Schweiz

Betreuungsgutschriften: So können pflegende Angehörige AHV-Lücken vermeiden

Betreuungsgutschriften sind Gutschriften auf das individuelle AHV-Konto einer Person, die eine:n Angehörige:n betreut. Sie erfolgt jährlich und beträgt das Dreifache der minimalen Jahresrente. Eine Übersicht.

Lesedauer: 4 Minuten

Das Wichtigste in Kürze​​

  • Wer einen Angehörige:n pflegt, kann Betreuungsgutschriften geltend machen.

  • Diese werden dem individuellen AHV-Konto gutgeschrieben und reduzieren somit Lücken in der Vorsorge.

  • Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person gut erreicht werden kann und als "hilflos" gilt.

  • Die Gutschrift erfolgt einmal pro Jahr und beträgt maximal das Dreifache der minimalen Jahresrente.

Was ist eine Betreuungsgutschrift?

 

Der Name verrät schon weitgehend, was eine Betreuungsgutschrift ist: eine Gutschrift auf das AHV-Konto einer Person, die eine oder einen Angehörigen betreut. Die Verwandtschaft muss in direkter Linie auf- oder abwärts sein (Kind, Eltern, Grosseltern, etc.). Ebenso kann man Betreuungsgutschriften bei der Pflege von Ehegatten, Partnern und bei Geschwistern beantragen.


Beispiel: Ein Mann pflegt seine wegen eines Unfalls eingeschränkte Frau. Sie gilt als "mittelschwer hilflos" gemäss der Definition der Unfallversicherung. Der Mann reduziert für die Pflege sein berufliches Pensum.

 

Der Mann kann einmal pro Jahr eine Betreuungsgutschrift auf sein AHV-Konto bei seiner kantonalen Ausgleichskasse verlangen. Bei Erreichen des Rentenalters hat der Mann dann weniger "Lücken" in der AHV.

Wer hat Anspruch? 


Der Anspruch gilt nur für Angehörige, die Verwandte pflegen, die eine Hilflosigkeit gemäss Gesetz anerkannt haben. Die Hilflosigkeit kann aufgrund von Invalidität, Alter oder Unfall entstanden sein.

Beispiel 1: Herr A unterstützt seinen gesunden, neunzigjährigen, weitgehend selbständigen Vater regelmässig. Er besucht ihn dreimal in der Woche, um ihm im Haushalt  zu helfen. Der Vater ist zwar betagt, aber er gilt nicht als hilflos und er erhält somit keine Hilflosenentschädigung von der AHV.

 

Herr A kann keinen Anspruch auf Betreuungsgutschriften geltend machen.

Beispiel 2: Herr B unterstützt seinen Bruder, der aufgrund eines Unfalls auf Hilfe angewiesen ist, jedoch alleine wohnen kann, regelmässig. Er besucht ihn dreimal in der Woche, um ihm bei diversen Aufgaben zu helfen. Der Bruder gilt als hilflos und er erhält somit eine Hilflosenentschädigung von der AHV.

Herr B kann einen Anspruch auf Betreuungsgutschriften geltend machen.

(Klammerbemerkung: Früher musste die oder der pflegebedürftige Angehörige mindestens mittelschwer hilflos sein. Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen im Jahr 2021 reicht eine leichte Hilfsbedürftigkeit.)

Erfordernis der einfachen Erreichbarkeit


Um glaubhaft zu machen, dass die oder der Angehörige tatsächlich betreut wird, muss sie oder er gut erreicht werden können. Als Faustregel gilt: Entweder wohnt die betreute Person weniger als dreissig Kilometer entfernt, oder sie ist innerhalb von einer Stunde erreichbar.

Die Betreuungsgutschriften funktionieren nur im “Dreiecksverhältnis”. Der Anspruch entsteht gegenüber der kantonalen Ausgleichskasse (AHV-Stelle), jedoch sind sie an die gepflegte Person geknüpft. Wie oben erläutert muss diese Person “hilflos” gemäss der Definition des Gesetzes sein. 

Wie hoch ist die Betreuungsgutschrift?

Betreuungsgutschriften entsprechen dem Beitrag der dreifachen minimalen jährlichen Altersrente. Das ist nicht ausreichend, schwächt die Lücken jedoch ab.

Dokument von der AHV/IV

Hier finden Sie ein umfassendes Dokument der AHV/IV zum Thema.

© Familienspitex.ch, 2021.

Über Anregungen oder Kommentare freuen wir uns an: team@familienspitex.ch

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