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Rechte pflegender Angehöriger in der Schweiz

Bezahlter Urlaub bei Angehörigenpflege:
Übersicht zum neuen Eidgenössischen Gesetz

Im Jahr 2021 ist ein neues Bundesgesetz speziell für pflegende Angehörige in Kraft getreten. Das Gesetz hilft Arbeitnehmer:innen, z.B. von kranken Kindern. Betroffene haben Anspruch auf bis zu 14 Wochen Urlaub.

Lesedauer: 6 Minuten

Das Wichtigste in Kürze​​

  • Das neue Gesetz stärkt die Rechte von pflegenden Angehörigen.

  • Arbeitnehmende haben Anspruch auf bis zu 10 Tage​ bezahlten Urlaub für die Pflege von Familienmitgliedern.

  • Eltern haben Anspruch auf bis zu 14 Wochen bezahlten Urlaub für die Pflege ihrer Kinder.

  • Verbesserungen gibt es auch beim Intensivpflegezuschlag.

Gesetz dient Arbeitnehmern, z.B. von kranken Kindern


Das “Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung" ist 2021 in Kraft getreten.

Es ist für Angehörige, die berufstätig sind, von Bedeutung.

 

Das sind die zentralen Punkte des Gesetzes:

 

1. Es wurde ein bezahlter Urlaub eingeführt, damit Arbeitnehmende kranke oder verunfallte Familienmitglieder oder Lebenspartner:innen während maximal 10 Tagen pro Jahr pflegen könne (2 Arbeitswochen).

2. Erwerbstätigen Eltern gewährt das Gesetz einen 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes. 

Ausserdem wurden diese Punkte im Gesetz neu geregelt, und zwar zu Gunsten pflegender Angehöriger:

3. Das Thema Betreuungsgutschriften wurde ausgeweitet

4. Der Intensivpflegezuschlag wurde angepasst


1. Kurzfristige Abwesenheiten = bezahlt

Was ist das?


Arbeitnehmende dürfen kurzzeitig abwesend sein, um sich um Angehörige zu kümmern. Während ihrer Abwesenheit erhalten sie weiterhin einen Lohn.

Der Urlaub beträgt höchstens drei Tage pro Fall und nicht mehr als zehn Tage pro Jahr (Art. 329g OR).

Beispiel

Der Vater von Frau P. hatte einen Unfall. Nach der Rückkehr aus dem Spital nimmt Frau P. drei Tage frei, um ihn zu Unterstützen daheim.

2. Betreuungsurlaub

Was ist das?


Eltern eines schwer kranken oder verunfallten Kindest haben Anspruch auf einen bezahlten, 14-wöchigen Urlaub. In dieser Zeit können sie sich um das Kind kümmern (Art. 329h OR).

 

Wenn beide Elternteile arbeitstätig sind, haben beide Anspruch auf 7 Wochen. Respektive: Sie können sich die 14 Monate untereinander aufteilen.


Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten bezogen werden, am Stück oder während einzelner Tagen bezogen.

Die Entschädigung wird als Taggeld (Pauschale pro Tag) ausbezahlt und beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Die restlichen 20% übernimmt der Arbeitgeber.

 

Wie die Mutterschaftsentschädigung ist das Taggeld auf max. CHF 196 pro Tag begrenzt. 

Vorraussetzungen


Das Kind muss durch den Vorfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt sein, was die Eltern zwingt, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen. 

Was heisst "gesundheitlich schwer beeinträchtigt":

  • Einschneidende Veränderung des körperlichen oder psychischen Zustandes
.

  • Der Verlauf dieser Veränderung ist schwer vorhersehbar.

  • Es ist mit bleibender oder zunehmender Beeinträchtigung oder dem Tod zu rechnen.

  • Ein erhöhter Bedarf an Betreuung durch die Eltern besteht
.

  • Mindestens ein Elternteil muss die Erwerbstätigkeit für die Betreuung des Kindes unterbrechen.



Der Anspruch auf Betreuungsurlaub setzt zudem folgende Punkte voraus:

  • Es besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis;


  • Die Eltern sind berufstätig;


  • Die Erwerbstätigkeit wird zur Kindesbetreuung unterbrochen.


Kündigungsschutz


Während der Zeit in der Anspruch auf einen Betreuungsurlaub besteht darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen.

 

Diese Schutzfrist dauert längstens 6 Monate.


 

Auch ein Ferienanspruch darf wegen des Betreuungsurlaubs nicht gekürzt werden.
 

© Familienspitex.ch, 2021.

Über Anregungen oder Kommentare freuen wir uns an: team@familienspitex.ch

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