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Rechte Pflegebedürftiger in der Schweiz

Wann hat man Anspruch auf Spitex?
Eine kurze Übersicht.

Die Spitex pflegt Personen zuhause und unterstützt im Alltag und Haushalt.

Die Krankenkasse bezahlt, wenn man ein Spitex-Rezept

vom Arzt oder der Ärztin hat.

Lesedauer: 8 Minuten

Das Wichtigste in Kürze​​

  • Die Spitex pflegt und unterstützt Menschen in ihrem Zuhause.

  •  Ein Anspruch auf Spitex entsteht zum Beispiel nach einem Unfall, einer Krankheit, sowie bei Invalidität oder im Alter.​

  • Die Krankenkasse bezahlt, sofern eine ärztliche Spitex-Verordnung vorliegt.

  • In der Grunddeckung ist Behandlungspflege und Grundpflege gedeckt. 

  • Es gibt Möglichkeiten, weitere Leistungen zu versichern, wie zum Beispiel Haushaltshilfe.

Was Macht die Spitex? 

Spitex steht für “Spital-externe” Hilfe.

 

Mitarbeitende der Spitex pflegen oder unterstützen Menschen in ihrem Zuhause, wenn sie zum Beispiel nach einer Krankheit, einem Unfall, der Geburt eines Kindes oder aufgrund von Altersbeschwerden auf Hilfe angewiesen sind.

Beispiele:

  • Man benötigt Hilfe beim An- und Auskleiden.

  • Man benötigt Hilfe bei der Körperpflege.

  • Man benötigt medizinische Hilfe, zum Beispiel beim Einnehmen von Medikamenten, der Schmerzbehandlung oder der Wundpflege.

Die Spitex kann auch im Alltag helfen, zum Beispiel:

  • beim Kochen

  • bei der Wohnungsreinigung

  • beim Einkaufen

 

Je nach Spitex-Organisation werden weitere Angebote angeboten, zum Beispiel:

  • Vermietung von Hilfsmitteln

  • Fahrdienst

  • Begleitung im ÖV

Am Anfang eines Behandlungsyzklus klärt die Spitex den Pflegebedarf nach einem standardisierten Verfahren ab und nimmt eine Pflegeplanung vor.

Wann hat man einen Anspruch auf Spitex? 

Grunddeckung Krankenkasse

Die Spitex wird von der Krankenkasse bezahlt, sofern man eine Spitex-Verordnung der Ärztin oder des Arztes hat. Das kann die Hausärztin oder der Hausarzt sein oder zum Beispiel das behandelnde medizinische Personal im Spital.

 

Aber Achtung: Es werden nur gewisse Leistungen bezahlt. Dazu muss man wissen, welche Arten von Leistungen es gibt.

Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaftshilfe

Bei Spitex kann man unter anderem unterscheiden zwischen Behandlungspflege und Grundpflege sowie Hauswirtschaftshilfe. Erstere zwei werden übernommen von der Krankenkasse, letztere nicht.

  • Behandlungspflege beinhaltet medizinische Leistungen, wie z.B. ​

    • Wechseln von Bandagen

    • Blutdruck-Messen

    • Hilfe beim Einnehmen von Tabletten

  • Grundpflege meint Hilfe bei Verrichtungen wie

    • Aufstehen

    • Gehen

    • Essen

    • Körperhygiene.

  • Hauswirtschaftshilfe bedeutet zum Beispiel:

    • Hilfe beim Kochen

    • Waschen

    • Einkaufen

Es gelten ausserdem folgende Einschränkungen:

  • Die Jahresfranchise der Krankenkasse

  • Der Selbstbehalt: 10% der Kosten müssen selber finanziert werden 

  • De Patientenbeteiligung bei Pflegeleistungen (maximal CHF 15.95 pro Tag, abhängig vom Wohnkanton) 

 


Zusatzdeckung Krankenkasse & private Pflegeversicherung

Hat man eine Zusatzdeckung bei der Krankenkasse, werden allenfalls weitere Leistungen übernommen.

 

Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung stellt eine weitere Möglichkeit dar, sich frühzeitig abzusichern gegen hohe Spitex-Kosten.

Das ist eine Versicherung, die im Ernstfall eine Pauschale für Pflege-Mehrkosten auszahlt – oder die effektiven Mehr-Kosten direkt vergütet. 

Beispiel: Eine Person benötigt nach einer Operation 4 Wochen lang Hilfe bei der Wundpflege, bei der Körperhygiene und beim Haushalten (eingeschränkte Mobilität).

  • Person A hat nur eine Grunddeckung. Sie muss für die Haushalts-Hilfe selber bezahlen.

  • Person B hat eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse. Alle Leistungen werden übernommen.

  • Person C hat eine private Pflegeversicherung. Sie erhält einen pauschalen Betrag, den sie für die Haushalts-Hilfe aufwenden kann (oder für anderes). 

Mehr zum Thema private Pflegeversicherung finden Sie hier.

Checkliste: Habe ich einen Anspruch auf Spitex?​

Beantworten Sie diese 3 Fragen mit "Ja", dann haben Sie vermutlich anspruch auf eine Spitex:

  • Besteht Bedarf nach Pflege oder Unterstützung aufgrund von einer Krankheit, eines Unfalls, Altersgebrechen, o.ä.?

  • Ist eine ärztliche Spitex-Verordnung ist vorhanden?

  • Allenfalls: Ist eine Versicherungsdeckung für Haushalts-Hilfe vorhanden (falls man diese Leistungen beansprucht)?

Eine Spitex finden​

Es gibt an fast jedem Ort in der Schweiz private und öffentliche Spitex-Unternehmen.

 

Abgerechnet werden können beide bei der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die gewählte Spitex über eine Betriebsbewilligung im jeweiligen Kanton verfügt.

Im Rahmen einer Anstellung als pflegende:r Angehörige:r bei der Familienspitex helfen wir Ihnen, in unserem Spitex-Netzwerk eine geeignete Spitex zu finden, zum Beispiel für Ferienvertretung.

© Familienspitex.ch, 2021.

Über Anregungen oder Kommentare freuen wir uns an: team@familienspitex.ch

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