In dieser Übersicht stellen wir die genannten Dokumente kurz vor. In den verlinkten Hintergrundartikeln finden Sie weiterführende Informationen, Tipps zum richtigen Aufsetzen und nützliche Vorlagen.
1. Patientenverfügung
In der Patientenverfügung hält man fest, welche medizinischen Behandlungen man wünscht – und welche nicht. Man regelt zum Beispiel seine Einstellung zu lebenserhaltenden Massnahmen, Reanimation und Organspende.
Die Patientenverfügung wird dann benötigt, wenn man sich selber nicht äussern kann.
Beispiele:
Aufgrund eines Unfalls fällt man für lange Zeit ins Koma.
Aufgrund einer Blutvergiftung ist man schläfrig und kann nicht mehr entscheiden.
Via Patientenverfügung kann man auch eine Vertrauensperson festlegen, die für einen entscheiden darf. Besteht keine Patientenverfügung oder ist keine Entscheid-Person festgelegt, entscheidet das Gesundheitspersonal.
2. Vorsorgeauftrag
Beim Aufsetzen eines Vorsorgeauftrags setzt man sich mit der Frage auseinander, wer für einen entscheiden soll, wenn man selber eines Tages urteilsunfähig wird.
Wer "urteilsunfähig" ist, kann nach Definition des Gesetzes nicht vernunftgemäss handeln, und benötigt darum eine andere Person, die das übernimmt.
Im Vorsorgeauftrag kann man für verschieden Lebensbereiche unterschiedliche Personen festlegen:
Wer kümmert sich um das persönliche Wohl? (thematisch verbunden mit der Patientenverfügung).
Wer um das Vermögen?
Und wer kümmert sich um den persönlichen Rechtsverkehr?
3. Vollmachten
Via Vollmachten kann man regeln, wer finanzielle, rechtliche und/oder persönliche Angelegenheiten für einen erledigen darf.
Eine Vollmacht kann man einer anderen Person in jeder Lebenssituation geben. Anders als der Vorsorgeauftrag ist die Vollmacht nicht nur für den Fall von Urteilsunfähigkeit gedacht.
Zum Beispiel können alternde, gesunde Eltern ihrer erwachsenen Tochter eine Vollmacht geben, um die Krankenkassen-Administration für sie zu übernehmen. Dafür hinterlegen Sie spezifisch bei der Krankenkasse eine Spezialvollmacht.
Anders als die Spezialvollmacht funktioniert die sogenannte Generalvollmacht, die für viele Lebensbereiche "pauschal" gilt.
4. Anordnungen im Todesfall
Die Anordnungen im Todesfall sind kein einfaches Thema. Darin hält man persönliche Wünsche fest, die für den eigenen Todesfall gelten. Zum Beispiel verfügt man, wie die Beerdigung zu gestalten ist, oder man regelt, wer wie über das eigene Ableben informiert werden soll.
Auch wenn der Umgang mit dem eigenen Tod belastend ist: Damit entlastet man Angehörige, die in dieser Situation sowieso schon in einer Ausnahmesituation sind, ungemein.
5. Testament & Erbvertrag
Im Testament legt man fest, wer den Teil des Vermögens erhält, der nicht gemäss gesetzlichem Pflichtteil zugeordnet wird. (Über den Pflichtteil hingegen kann man sich nicht hinwegsetzen, der ist – wie der Name verrät – rechtlich verbindlich).
Via Erbvertrag trifft man Vereinbarungen mit den Erben zum eigenen Nachlass. Man verteilt zum Beispiel Teile des Vermögens gezielt auf verschiedene Erben ("Wer erhält was?") oder vereinbart mit ihnen, dass sie auf das Erbe verzichten (Beispiel: Die Kinder verzichten auf das Erbe, damit der überlebende Elternteil alles erben kann).
Zusatz-Tipp 1: Wichtige Dokumente gehören auch ins Notfallmäppli
Ein persönliches Notfallmäppli enthält einige der oben genannten Informationen – und viele weitere, wie z.B. Notfallnummern (wen kontaktieren?) oder das Krankenkassen-Kärtli.
Ein Notfallmäppli sollte gut auffindbar aufbewahrt und regelmässig aktualisiert sein. Pflegende Angehörige sowie weitere Bezugspersonen (zum Beispiel auch Nachbarn) sollten wissen, wo sie es finden können.
Wie der Name verrät, wird es im Notfall aus der Schublade gezogen und ermöglicht den Beteiligten – Angehörigen und medizinischem Personal – alle Informationen zur betroffenen Person griffbereit zu haben.
Zusatz-tipp 2: Ansprechen statt verdrängen
Für pflegende Angehörige hört die Aufgabenlast mit der Pflege alleine nicht auf. Häufig "managen" Sie auch das Leben der hilfsbedürftigen Angehörigen. Vielleicht kommt das schleichend, zum Beispiel bei alternden Eltern, vielleicht plötzlich nach einem Unfall.
Unter Ratschlag: Je früher man sich auch um administrative, rechtliche und finanzielle Fragen kümmert, umso besser. Gerade mit den "wichtigen Dokumenten" wartet man besser nicht zu, bis eines Tages Not am Mann herrscht – sondern regelt sie frühzeitig.
Zusatz-tipp 3: "Auch grad für mich selber regeln"
A propos frühzeitig aufsetzen: Häufig gehen vor lauter Kümmern um die Angelegenheiten der Liebsten die eigenen Bedürfnisse vergessen. Wenn Sie dabei sind, die Dokumente für Ihre Angehörigen aufzusetzen, tun sie dasselbe gerade auch für sich selbst.
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