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Vollmachten: Wer darf finanzielle, rechtliche und persönliche Angelegenheiten für mich erledigen?


Eine betagte Person entscheidet, die Handhabung ihrer Bankgeschäfte auf den erwachsenen Sohn zu übertragen. Mit fortschreitendem Alter entscheidet sie dann, auch rechtliche Aufgaben abzugeben. Irgendwann kommen ausserdem persönliche Aufgaben dazu, die der Sohn der Mutter abnimmt.


In einer Vollmacht wird für eine klar definierte Aufgabe festgelegt, wer einen vertreten darf.




Spezialvollmacht vs. Generalvollmacht

In obigem Beispiel sind zwei unterschiedliche Arten von Vollmachten versteckt:

1. Spezialvollmacht​

Überträgt man zum Beispiel nur die Erledigung der finanziellen Angelegenheiten via Vollmacht auf eine andere Person, handelt es sich um eine Spezialvollmacht.

Diese Spezialvollmacht wird bei der betroffenen Institution hinterlegt, zum Beispiel bei der Bank. Häufig haben solche Institutionen eigene Formulare, die man anfragen kann.


Weitere Beispiele:

  • Der Sohn erhält Zugriff auf das Login der Telefon- und Internetgesellschaft und verwaltet diese Verträge für die Mutter.

  • Der Sohn übernimmt die Abrechnungen mit der Krankenkasse für die Mutter.

  • Der Sohn managed die gesundheitliche Situation der Mutter und erhält im Zusammenhang mit Gesundheitsthemen entsprechende Vollmachten.

2. Generalvollmacht​

Für den Fall, dass man sich generell vertreten lassen will, sorgt man mit einer Generalvollmacht vor. Die bevollmächtigte Person kann dann beispielsweise auch rechtliche oder persönliche Angelegenheiten regeln.


Wissenswertes


Gültig bis auf Widerruf​

Eine Vollmacht setzt man auf, wen man urteilsfähig ist und sie ist gültig bis auf Widerruf.


Man kann jederzeit entscheiden, eine Vollmacht zu entziehen, die man einer anderen Person gewährt hat. Wichtig ist die Rückforderung der Vollmacht, die man der bevollmächtigten Person ausgehändigt hat. Ebenso sind weitere Informierte zu benachrichtigen, zum Beispiel die Bank. Nur wenn diese Institutionen Bescheid wissen, ist die Vollmacht wirkungsvoll widerrufen.

Im Todesfall, oder wenn jemand urteilsunfähig wird, geht die Vollmacht verloren.

Abgrenzung zum Vorsorgeauftrag

Der Vorsorgeauftrag ist an strenge Formvorschriften gebunden. Er tritt nur in Kraft bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit; und erst, wenn er von der KESB beglaubigt wurde.


Vorlagen

  • Spezialvollmacht: Vorlagen erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrer Bank, Versicherung, etc. – je nachdem, wofür Sie eine benötigen.

  • Generalvollmacht: Ein gutes Muster für eine Generalvollmacht bieten die Rechtsanwälte Bürgi Nägeli.



Mehr erfahren: Gesetzliche Dokumente


Nebst den Vollmachten raten wir zum Aufsetzen weiterer wichtiger Dokumente. Das sind folgende.




Patientenverfügung


Regeln, welche medizinischen Behandlungen man will.




Vorsorgeauftrag


Regeln, wer sich bei Urteilsunfähigkeit um seine persönlichen, finanziellen und/oder rechtlichen Angelegenheiten kümmert.




Testament & Erbvertrag


Festlegen, wer den Teil des Vermögens erhält, der nicht gemäss gesetzlichem Pflichtteil zugeordnet wird. Und mit den Erben weitere Vereinbarungen treffen.




Anordnungen im Todesfall


Instruieren, was man im eigenen Todesfall wünscht, z.B. bzgl. Benachrichtigung und Beerdigung




Im Idealfall findet man alles im Notfallmäppli


Ein persönliches Notfallmäppli enthält viele der oben genannten Informationen – und weiteres; wie z.B. Notfallnummern (Wen sofort kontaktieren?) oder das Krankenkassen-Kärtli.





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