Rechte Pflegebedürftiger in der Schweiz
Hilfsmittel: AHV, IV und
Krankenkasse bezahlen Hörgerät,
Rollstuhl und Brille
Sehhilfen, Gehilfen, Spezialsohlen, Verbandsmaterial: Wer Hilfsmittel benötigt, erhält diese evtl. vergütet, von der AHV, IV, Krankenkasse oder Unfallversicherung. Wir geben eine Übersicht, wer wann was bezahlt.
Lesedauer: 10 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
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Die Kosten für Hilfsmittel wie zum Beispiel Hör-, Seh- oder Gehhilfen werden in vielen Fällen von der AHV, IV, Krankenkasse oder Unfallversicherung übernommen.
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Was jeweils finanziert wird, steht in Listen, die diverse Produktkategorien auflisten.
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Die Listen gehen unterschiedlich weit. Die IV finanziert mehr Hilfsmittel als die AHV.
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Hier gelangen Sie zu den offiziellen Seiten der AHV und IV.
Wer finanziert welche Hilfsmittel?
In der Schweiz gibt es im Gesundheitswesen diverse Kostenträger.
Das ist auch bei der Finanzierung von Hilfsmitteln spürbar. Diverse Stellen bezahlen für Hilfsmittel: Die Unfallversicherung, die SUVA, die AHV, die IV und die Krankenkasse.
Es ist relativ einfach:
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Wer Anspruch auf eine AHV hat (wer Rentner:in ist), erhält Hilfsmittel von der AHV finanziert. Ein prominentes Beispiel sind Hörgeräte.
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Wer Anspruch auf eine Invalidenrente hat, wendet sich an die IV.
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Wer Hilfsmittel nach einer Krankheit oder einem Unfall benötigt, erhält via Krankenkasse oder Unfallversicherung eine (Teil-)Finanzierung.
Welche Hilfsmittel werden finanziert?
Es gibt jeweils eine Liste
Unabhängig davon, weshalb man die Hilfsmittel benötigt, das Prinzip ist überall ähnlich: Man muss nachschauen, ob die Hilfsmittel in der entsprechenden Liste aufgeführt sind.
Die AHV, die IV und auch die Krankenkasse geben Listen raus, welche die jeweils bezahlten Produktkategorien aufführen.
Ebenfalls steht in den Listen, wie viel und wie häufig finanziert wird. Zum Beispiel, wie viele Jahre man warten muss, bis man ein altes Hörgerät durch ein neues ersetzen kann.
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Die AHV vergütet unter anderem orthopädische Massschuhe, Hörgeräte, Lupen oder Rollstühle ohne Motor.
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Die IV bezahlt sehr viele Produkte; im Bereich Mobilität zum Beispiel Rollstühle, Krückstöcke, Gehhilfen oder Treppenlifte und Rampen.
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Die Krankenkasse kennt rund 19 Kategorien, wie zum Beispiel: Bandagen, Gehhilfen, Hörhilfen, Inkontinenzhilfen, Prothesen, Sehhilfen, Stoma-Artikel, therapeutische Bewegungsgeräte, Verbandsmaterial. Das alles steht in der sogenannten “MiGel-Liste” (Mittel- und Gegenstände-Liste).
Unterschiedliche Hilfsmittel je nach Kostenträger
Je nach Kostenträger werden unterschiedliche Hilfsmittel vergütet.
Beispiel Fussorthesen und Schuheinlagen:
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Die IV bezahlt für Fussorthesen (dauerhaft eingebaut in Spezialschuhe), jedoch nicht für Schuheinlagen (auswechselbar).
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Die AHV bezahlt weder noch. Denn Fussorthesen und Schuheinlagen finden sich nicht auf der AHV-Hilfsmittelliste.
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Nach einen Unfall bezahlt die Unfallversicherung oder die SUVA eventuell für Fussorthesen oder Schuheinlagen.
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Die Krankenkasse bezahlt eventuell für Fussorthesen, aber nicht für Schuheinlagen.
Die Liste der AHV ist deutlich kürzer als die der IV. Zum Beispiel werden Wohnungsanpassungen nur bei der IV, nicht aber bei der AHV mitfinanziert.
(Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor der Pensionierung eine IV bezogen haben. Sie profitieren von einer “Besitzstandswahrung” beim Übertritt in die AHV.)
Wo geltend machen?
Einen Anspruch auf Hilfsmittel kann beim jeweiligen Kostenträger geltend gemacht werden, zum Beispiel bei der kantonalen AHV/IV-Stelle.
Hier gelangen Sie zu den offiziellen Seiten der AHV und IV zu Hilfsmitteln.
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