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Rechte Pflegebedürftiger in der Schweiz

5 finanzielle Ansprüche, die pflegebedürftige
Menschen in der Schweiz kennen sollten

Hilflosenentschädigung, Assistenzbeiträge, Geld für Hilfsmittel:

Eine Übersicht zu Ansprüchen – und wo man sie geltend macht,

bei der Krankenkasse, AHV, IV, usw.

Lesedauer: 9 Minuten

Die Wichtigsten Ansprüche

Pflegebedürftiger Personen​​

  • Bei Bedarf nach Spitex, zum Beispiel nach einem Unfall, bezahlt die Krankenkasse.

  • Bei einer "dauerhaften Hilfsbedürftigkeit" hat man Anspruch auf eine pauschale Hilflosenentschädigung, sei es im Alter, nach einem Unfall oder bei Invalidität.

  • Wenn die Hilfsbedürftigkeit von der IV anerkannt wurde, man im eigenen Zuhause lebt und sich Unterstützung gegen Lohn einstellt (z.B. einen Gärtner:in), erhält man dies vergütet via Assistenzbeitrag. Das gilt nicht bei Hilfsbedürftigkeit im Alter oder nach einem Unfall.

  • AHV und IV bezahlen jeweils für diverse Hilfsmittel. Es gibt dazu eine Liste, die man konsultieren kann.

  • Wenn das Geld (Vermögen, Einkommen, Rente, PK, etc.) nicht ausreicht, füllen Ergänzungsleistungen ("EL") die Lücken, damit man nicht unter das Existenzminimum fällt.

1. Spitex

 

Wenn man medizinische Pflege oder Grundpflege benötigt.​

Was ist das?


Spitex steht für Spital-externe Hilfe. Häufig benötigt jemand nach einem Spital-Aufenthalt für eine Weile Spitex, während der Rehabilitation zuhause. Gewisse Menschen benötigen auch dauerhaft Spitex.

Bei Spitex kann man grob unterscheiden zwischen Behandlungspflege und Grundpflege:

 

  • Behandlungspflege beinhaltet medizinische Leistungen, wie z.B. Hilfe beim Einnehmen von Tabletten, Wechseln von Bandagen oder Blutdruck-Messen.

  • Grundpflege meint Hilfe bei Verrichtungen wie Aufstehen, Gehen, Essen oder Körperhygiene.

Spitex wird von über 1000 öffentlichen und privaten Organisationen in der Schweiz erbracht.


Wenn Angehörige Grundpflege erbringen, können sie dafür einen Lohn bei der Krankenkasse abrechnen, sofern Sie bei einer Spitex angestellt sind.

 

Anspruch

 

Ein Anspruch auf Spitex macht man bei der Krankenkasse geltend. Dafür benötigt man ein Spitex-Rezept der (Haus-)Ärztin oder des (Haus-)Arztes. 

2. Hilflosenentschädigung

 

Wenn man “lebenspraktische Begleitung” braucht

Was ist das?

 

Die Hilflosenentschädigung ist ein pauschaler Betrag, der an Personen mit anerkannter “Hilflosigkeit” ausbezahlt wird. Hilflos sein bedeutet: Man benötigt “lebenspraktische Begleitung”, also zum Beispiel Hilfe im Alltag oder bei der Fortbewegung. 

Eine solche Entschädigung kann zum Beispiel nach einem Unfall mit Behinderungsfolge oder im hohen Alter nötig sein. 
 

Anspruch

 

Die Entschädigung wird unabhängig vom Vermögen ausbezahlt. Die Höhe ist abhängig vom Schweregrad der Hilflosigkeit. Das Gesetz unterscheidet drei Grade, die an verschiedene Kriterien gebunden sind:

  • leicht

  • mittel

  • schwer 

Je nach Grund der Hilflosigkeit wird der Anspruch bei der IV oder der AHV geltend gemacht.

Mehr zur Hilflosenentschädigung

3. Assistenzbeitrag

 

Wenn man Alltagshilfe gegen Lohn anstellt

Was ist das?

 

Der Assistenzbeitrag dient dazu, sich für den Lebensalltag Hilfe gegen Lohn einzustellen. Beispiele für solche Assistenz-Personen sind Putzkräfte oder Gärtner:innen. 

Das Ziel des Assistenzbeitrags ist es, dass versicherte Personen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause führen können.
 

Anspruch

 

Ein Anspruch entsteht nur, wenn man von der IV auch eine Hilflosenentschädigung bezieht (vergleiche oben). Das heisst, betagte Personen (hilflos gemäss AHV-Gesetz) können keinen Anspruch geltend machen.

 

Ausserdem muss man im eigenen Zuhause wohnen, nicht zum Beispiel in einem Heim. Die Personen, die man gegen Lohn anstellt, dürfen ausserdem keine Verwandten sein. 

 

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, erhält man effektive Leistungen vergütet.

 

Der Anspruch wird bei der IV geltend gemacht.
 

Mehr zum Assistenzbeitrag

4. Hilfsmittel

 

Wenn man eine Brille oder einen Rollstuhl benötigt oder die Wohnung umbauen muss.

Was ist das?

 

Sowohl AHV als auch IV vergüten Hilfsmittel. Auch die Krankenkasse, die SUVA und weitere Leistungserbringer kommen für Hilfsmittel auf. 

 

Beispiele:

  • Die IV bezahlt einer behinderten Person den Rollstuhl.

  • Die AHV bezahlt einer betagten Person das Hörgerät.

  • Die Krankenkasse bezahlt die Brille.
     

Anspruch

 

Es ist klar geregelt, welche Produkte bezahlt werden. Die Listen unterscheiden sich. Diejenige der IV ist deutlich länger als die der AHV. 

Mehr zu Hilfsmitteln

5. Ansprüche Pflegender Angehöriger

Als letzten Punkt verweisen wir auf die Ansprüche von Menschen, die pflegebedürftige Verwandte unterstützen. In unserer Übersicht zu Ansprüchen pflegender Angehöriger finden Sie diverse Hinweise. Denn durch die Entlastung pflegender Angehöriger werden Hilfsbedürftige indirekt entlastet.

© Familienspitex.ch, 2021.

Über Anregungen oder Kommentare freuen wir uns an: team@familienspitex.ch

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