Angehörigenpflege in der Schweiz
Pflege im Umbruch
Wir glauben, dass eine stille, massive und wachsende Pflegekrise unsere Familien und unsere Gesellschaft betrifft. Dies ist auf ein Zusammentreffen mehrerer Faktoren zurückzuführen.
Wir haben eine stark alternde Bevölkerung. Eine wachsende Anzahl an Menschen leidet an chronischen Krankheiten oder Multimorbidität (mehrere Krankheiten gleichzeitig). Damit verbunden sind Einschränkungen. Dennoch ist ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden der grösste Wunsch – sei es im Alter oder bei einer Behinderung oder dauerhaften Erkrankung.
Die Zahl der diplomierten Pflegepersonen in der Schweiz steigt nicht im gleichen Ausmass an wie der Bedarf. Auch Alters- und Pflegeheime sind in vielen Regionen überlastet. 📈
Unsere 2 Fachbereiche
Bei uns erhalten Sie kompetente psychosoziale und somatische Pflege – persönlich, einfühlsam und durch unser spezialisiertes Fachpersonal

Somatische Pflege (Körperlich)
Wir bieten folgende Leistungen gemäss KLV Art 7 Abs. 2 an. Diese umfassen Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination, Massnahmen der Untersuchung, der Behandlungspflege und Massnahmen der Grundpflege.
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Medikamentenmanagement
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Unterstützung in der Selbstpflege
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Anleitung in der Verwendung von Hilfsmittel
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Beratung und Entlastung von Angehörigen

Psychosoziale Pflege
Die Pflege richtet sich an Personen jeden Alters in herausfordernden Lebensphasen und/oder mit einer psychischen Erkrankung.
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Erarbeiten und Einüben von Bewältigungsstrategien
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Beratung und Entlastung von Angehörigen
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Achtsamkeits- und Entspannungstraining
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Unterstützung in der Wohnungspflege
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Expositionstraining
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Medikamentenmanagement
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Erarbeiten von Krisen- und Notfallplänen
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Förderung von Selbstfürsorge und -wirksamkeit
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Koordination innerhalb des Helfernetzes
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Erarbeiten von interdisziplinären Behandlungskonzepten
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Akutes Krisenmanagement
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Psychoedukation
Fakten rund um pflegende Angehörige
💡In der Schweiz übernehmen rund 600 000 Personen Betreuungsaufgaben für ihre Angehörigen. Dazu gehören Kinder, Jugendliche, Erwachsene und hochaltrige Menschen aus ganz unterschiedlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen.
💡 Etwa 2/3 Drittel der erwachsenen betreuenden Angehörigen sind erwerbstätig.
(➡️ grosse Doppelbelastungen möglich)
💡 Die grösste Gruppe bilden Frauen und Männer im Alter zwischen 50 und 65 Jahren.
💡 Sie kümmern sich am häufigsten um ihre eigenen Eltern oder Schwiegereltern. Auch Kinder und Jugendliche beteiligen sich an der Pflege – vor allem ihre Grosseltern.
💡Bei fast 2/3 Dritteln der betreuenden Angehörigen teilt sich die Aufgabe mit mindestens einer weiteren Person aus der Familie.
💡 Rund 30 Prozent leben dabei im gleichen Haushalt wie die betreute Person.
Quelle:
Synthesebericht BAG Schweiz, Förderprogramm «Entlastungsangebote
für betreuende Angehörige 2017–2020», Seite 4

Caregiver Burnout
Pflegende Angehörige erbringen pro Jahr rund 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit in der Betreuung und Pflege nahestehender Personen. 😳 (Quelle: Pro Infirmis)
Viele von ihnen sind durch die ständige Verantwortung stark belastet und entwickeln ein Caregiver Burnout, das sich durch emotionale Erschöpfung, Schlafstörungen, Reizbarkeit und das Gefühl der Überforderung äussert. Langfristig steigt dadurch das Risiko für eigene gesundheitliche Probleme wie Depressionen oder körperliche Erkrankungen.
Frühzeitige Entlastung durch eine Angehörigenspitex, Austausch-Stellen mit Betroffenen, Entlastungsdienst, Beratungsstellen oder temporäre Pflegeangebote können helfen, einen Burnout zu verhindern.

BAG nennt es "Modell guter Praxis"
Das Bundesamt für Gesundheit BAG nennt die Anstellung pflegender Angehöriger in seinem Bericht, der im Rahmen des Förderprogramms "Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017–2020" in Auftrag gegeben wurde, ein "Modell guter Praxis" (Quelle: Empfehlung 11, Synthesebericht).
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Mehr zum Engagement für Angehörige auf Bundesebene erfahren Sie auf dem Admin.ch-Portal Aktionsplan für betreuende und pflegende Angehörige.
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Im «Porträt: Finanzielle Absicherung pflegender Angehöriger» erhalten Sie detaillierte Einsicht in diverse "Modelle guter Praxis", wie in die Anstellung von pflegenden Angehörigen durch eine Spitex.
Was geschieht, wenn sich nichts ändert:
Probleme, die auf unsere Gesellschaft zukommen
❕Das Caregiver Burnout ist ein grosses, reales Problem. Viele pflegende Angehörige fühlen sich sehr ausgebrannt und sind konstant überlastet. Die Gesundheit von pflegenden Angehörigen steht auf dem Spiel und kann somit zu einer weiteren Belastung unseres Gesundheitssystems führen - ein Teufelskreis.
❕ Ausserdem ist es gravierend, wenn Angehörige für die Pflegearbeit ihren Job kündigen oder reduzieren müssen, denn in vielen Fällen sind finanzielle Engpässe die Folge. Arbeitsausfälle aufgrund der Pflegearbeits-Überlastung können wiederum zu einer höheren Arbeitslosigkeitsrate führen.
Einfacher für alle Betroffenen:
Pflege Zuhause als Teil der Lösung
Mit der Pflege zuhause werden diese Probleme entschärft. Pflege zuhause ist ausserdem günstiger für das Gesundheitssystem. Übernehmen Angehörige anstatt diplomierte Pflegepersonen die Spitex-Arbeit, wird das System weiter entlastet.
Insgesamt sind die Pflege und ihre Finanzierung deutlich komplexer geworden. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung für die Angehörigen. Wir wollen es einfacher machen!
Vorteile mit einer Anstellung einer spezialisierten Spitex, wie der Familienspitex:
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Durch die Anstellung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen steigern wir den Nutzen und die Qualität der “Laienpflege” - es können sogar Unfälle (z.B. unbewusste Gefahren im Haushalt) oder Krankheiten vermieden werden.
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Nebst der Anstellung unterstützen wir pflegende Angehörige mit Ausbildung und Ressourcen. Wir ermutigen ausserdem zur Weiterbildung, zum Beispiel via eine individuelle Schulung durch uns oder einen Kurs mit unseren Partnern.
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Es entsteht eine finanzielle Entlastung / Unterstützung für die Familie bzw. den Pflegenden Angehörigen, ein Vollzeitjob kann vielleicht heruntergeschraubt werden und mentale und physische Gesundheit priorisiert werden.
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Wir bieten viel Support in diverse bürokratischen Themen wie Krankenkassen, Versicherungen, diverse Ansprüche abklären, usw.
Was uns am Herzen liegt:
Familienmitglieder, insbesondere die oder der pflegende Angehörige, sind häufig mannigfaltigen Herausforderungen ausgesetzt: nebst der pflegerischen auch administrativer, rechtlicher und organisatorischer Natur. Das kann eine einzelne Person überlasten. Darum stehen wir zur Seite.
➡️ Wir wollen pflegebedürftigen Menschen helfen, ein Leben in Würde zu führen
➡️ und gleichzeitig den Stress, die Belastung, die Arbeit und die Sorgen der Familienmitglieder verringern.
Unsere wichtigste Wertvorstellung ist ein würdevoller Umgang mit pflegenden Angehörigen und hilfsbedürftigen Menschen.
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Wer häufiger die Rolle als pflegender Angehörige übernimmt
Gemäss einer Umfrage des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) aus dem Förderprogramm „Entlastungsangebote für betreuende Angehörige 2017–2020“ übernehmen vor allem Frauen die Pflege und Betreuung von Angehörigen.
Mit einem Anteil von 54 Prozent stellen Frauen die deutliche Mehrheit der betreuenden Angehörigen.
Was ist und gehört zur "Grundpflege"
Was ist Grundpflege?
In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP / Krankenkasse) bei der Pflege durch Angehörige ausschliesslich Leistungen der sogenannten "Grundpflege".
Definition
Grundpflege ist die pflegerische Unterstützung bei den grundlegenden körperlichen und psychischen Alltagsaktivitäten. Sie hilft der betroffenen Person, ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu führen, auch wenn sie auf Hilfe angewiesen ist.
Warum ist das so?
Die Krankenkasse finanziert nur pflegerische Leistungen, die medizinisch notwendig, zweckmässig und wirtschaftlich sind ("WZW-Kriterien"). Die Grundpflege (sogenannte C-Leistungen) umfasst alltägliche, wiederkehrende Unterstützung bei den grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens.
Behandlungspflege (B-Leistungen, z. B. Medikamente verabreichen, Wundversorgung) und hauswirtschaftliche Hilfe (z. B. Putzen, Einkaufen, Kochen) dürfen Angehörige ohne entsprechende Ausbildung in der Regel NICHT über die Krankenkasse abrechnen. (Hier verweisen wir auf unseren Artikel zur Hilflosenentschädigung.)
Das gehört zur Grundpflege ✅
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Körperpflege und Hygiene:
Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Rasieren, Kämmen und der Intimhygiene
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An- und Auskleiden:
Unterstützung beim An- und Ausziehen von Kleidung und Kompressionsstrümpfen
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Ernährung:
Hilfe beim Essen und Trinken (z. B. bei Schluckstörungen oder eingeschränkter Mobilität)
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Mobilisation und Lagerung: Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, Umlagern, Bewegungsübungen und Transfer (z. B. vom Bett in den Rollstuhl)
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Toilettengang und Inkontinenzversorgung: Unterstützung bei der Nutzung der Toilette, Windelwechsel und Inkontinenzmanagement
Das gehört nicht ❌ zur Grundpflege
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Einkaufen von Lebensmitteln und Haushaltswaren
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Kochen und Zubereiten von Mahlzeiten
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Reinigen der Wohnung / Putzen, Wäsche waschen und bügeln
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Organisation von Terminen (Arzt, Therapie, Behörden, Begleitung zu Arzt- oder Behördengängen
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Administrative Arbeiten (Rechnungen, Post, Formulare ausfüllen)
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Freizeitbegleitung, Spaziergänge oder Ausflüge (ohne pflegerischen Bezug)
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Gartenarbeit oder Instandhaltung des Hauses
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Kinderbetreuung oder Betreuung anderer Familienmitglieder

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