Entlastungsdienst mit Herz
Pause machen, etwas Gutes für sich selber tun, durchatmen...
Zu Hause sein und bleiben, wo man sich auskennt und wohlfühlt: Das wollen wir alle, auch Menschen, die Pflege benötigen oder an Demenz leiden. Das ermöglichen pflegende Angehörige durch Ihren täglichen Einsatz. Doch auch sie brauchen einmal Pause.
​
Mit dem Entlastungsdienst der Familienspitex können Sie sich diese Auszeit mit gutem Gewissen nehmen. Unsere erfahrenen Pflegehelferinnen und dipl. Pflegefachfrauen kümmern sich professionell, liebevoll und sorgfältig um Ihre Angehörigen.
​
Mit diesem Angebot leisten wir einen Beitrag zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Weitere Entlastungsangebote stellen wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch vor. Nach dem Motto: "Familienspitex: Mehr als nur eine Anstellung."
Rahmen-bedingungen
-
stundenweise (min 2 Std.) / halbtags / ganztags
-
auch am Wochenende oder nachts
-
auch kurzfristig möglich
-
regelmässige oder einmalige Einsätze
Angebote nach Verfügbarkeit.
Für welche Situationen
-
Pflegebedürftige Menschen generell
-
z.B. Personen mit Demenz/Alzheimer
-
Kinder/Erwachsene mit einer körperlichen Einschränkung
-
Kinder/Erwachsene mit einer kognitiven Einschränkung
​​
Mögliche Tätigkeiten
-
Grundpflege
-
Behandlungspflege
-
Gesellschaft leisten
-
Haushalt (kochen, putzen)
​
​
​
​
​
​
Was ist Entlastungsdienst?
Entlastungsdienst bedeutet, dass jemand mit einer professionellen Ausbildung im Bereich Pflege zu der pflegebedürftigen Person nachhause kommt und rundum für sie sorgt. Das kann nebst pflegerischen Tätigkeiten auch anderes beinhalten, z.B.
-
Unterhaltung: Sich unterhalten und plaudern, Vorlesen, Spiele spielen, Spazieren, gemeinsam Essen, usw.
-
Hilfe im Haushalt: Leichte Hausarbeiten, für die Person Essen zubereiten, usw.
-
Überwachung: Dafür sorgen, dass es der geplfegten Person gut geht und an nichts fehlt​.
-
"Da sein": Die gepflegte Person ist nicht alleine und hat im Notfall eine kompetente Ansprechpartneirn.
Was ist der Unterschied zur Spitex?
Die Spitex kommt für eine spezifische Aufgabe vorbei, z.B. zur gemeinsamen Verrichtung der Körperpflege. Die dipl. Pflegefachfrau der Spitex hilft der Person, diese spezifische Aufgabe vorzunehmen, und geht danach weiter. Häufig dauern Einsätze unter einer Stunde. Bei mehrmaligen Aufgaben am Tag geht die Spitex dazwischen weg.
​
Beim Entlastungsdienst hingegen ist die unterstützende Kraft dauerhaft da, z.B. während des ganzen Nachmittags. Fallen keine pflegerischen Aufgaben an, dann kann man gemeinsam die Zeit verbringen – oder sich einfach darauf verlassen, dass jemand da ist, wenn sie gebraucht wird.
Konditionen
Für pflegende Angehörige, die bei der Familienspitex angestellt sind, gewähren wir 30% Rabatt.
-
Betreuung von Montag bis Freitag: Fr. 49 pro Stunde
-
Betreuung am Samstag, Sonntag und an Feiertagen: Fr. 54 pro Stunde
-
Nachtpauschale von Montag bis Freitag: Fr. 180
-
Nachtpauschale am Samstag, Sonntag und an Feiertagen: Fr. 240
-
Regelmässige Einsätze: Sind möglich - kontaktieren Sie uns für die Bedingungen.
​
Fragen Sie uns auch für kurzfristige Einätze an. Wenn es möglich ist, richten wir es ein.​
Es besteht keine Garantie auf Entlastungsdienst, sondern ist abhängig von unserer personellen Verfügbarkeit.
​
Weitere Bedingungen:
-
Minimale Einsatzdauer ist 2 Stunden (für einen kürzeren Einsatz werden 2 Stunden in Rechnung gestellt).
-
Die Anfahrtspauschale beträgt je nach Wohnort zwischen 10 - 25 Fr. pro Einsatz.
-
Für Neukunden verrechnen wir eine einmalige Gebühr von Fr. 59.
Finanzierung
Entlastungsdienst ist grundsätzlich selber zu finanzieren. Die Krankenkassen müssen in der Grundversicherung nur für Grund- und Behandlungspflege aufkommen.
​
Für pflegende Angehörige, die bei der Familienspitex angestellt sind, bieten wir dieses Angebot subventioniert an.
​
Es kann sein, dass die Krankenkasse bei Vorhandensein einer Zusatzversicherung mitfinanziert. Fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse an.
Ansonsten verweisen wir auf unsere Übersicht, wie Sie an staatliche Hilfsgelder kommen, z.B.an Hilflosenentschädigung. Damit können Kosten für externe Hilfe gedeckt werden, wenn man AHV- oder IV-Bezüger ist.
Für IV-Bezüger besteht ausserdem noch die Möglichkeit, Assistenzbeiträge zu beantragen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Angebot generell haben, kontaktieren Sie uns bitte auf Ihrem bevorzugten Kanal. Wir helfen gerne weiter.