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Lohn

Für die
Angehörigen-Pflege

Entdecken Sie die Möglichkeiten einer Anstellung bei der Familienspitex

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Die Pflege eines geliebten Menschen ist zeitintensiv und anspruchsvoll. Durch eine Anstellung bei der Familienspitex können Sie Lohn für die Angehörigenpflege erhalten.

Wir richten uns an Menschen, die einer hohen Doppelbelastung ausgesetzt sind. 

Zum Beispiel müssen sie aufgrund der Angehörigenpflege ihr berufliches Pensum reduzieren oder aufgeben.

 

Nebst dem Lohn stehen wir den Angehörigen kompetent zur Seite. Das ist unsere Mission.

 

Von diesen Leistungen profitieren Sie
bei einer Anstellung bei der Familienspitex:

CHF 38 Stundenlohn

Sie erhalten monatlich einen Lohn für geleistete Pflege (CHF 38 brutto). Wir rechnen Ihre Einsätze direkt mit der Krankenkasse  ab

Keine Kosten/Selbstbehalt: Wir verrechnen Ihnen den Klientenanteil (zwischen CHF 8-15 pro Tag, je nach Kanton) nicht.

Versicherung bei Krankheit & Unfall

Im Krankheitsfall erhalten Sie weiterhin Lohn. Ab 8 Stunden Pflege pro Woche sind Sie gegen Unfall versichert.

Vorsorge 
1. & 2. Säule
 

Wir führen für Sie AHV ab. Bei Erreichen eines Schwellenwerts im Jahreseinkommen kann auch die Pensionskasse alimentiert werden.

Eine Anstellung erfolgt in 3 Schritten:

1. Bedarfs-abklärung

 

Individuelle Abklärung vor Ort, bei der Sie die Pflegesituation erläutern. Danach erstellen wir den Antrag an die Krankenkasse.

Der Besuch dauert ca. 2-3 Stunden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um ein Erstgespräch zu organisieren.

2. Pflege-Alltag & Austausch

Sie pflegen Ihre nahestehende Person und erhalten monatlich Ihren Lohn. Bei pflegerischen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Es erfolgt ein regelmässiger telefonischer Austausch.

3. Besuch & Re-Evaluation 

Periodisch besuchen wir Sie und die gepflegte Person, um die Situation zu prüfen und Beratung zur Pflegeoptimierung zu bieten.

 

Periodisch erfolgt ein persönlicher Besuch zuhause.

  • Was ist der Unterschied zwischen der Spitex durch Pflegefachpersonal und der Spitex durch Angehörige?
    Pflegende Angehörige können sich von spezialisierten Spitex-Organisationen anstellen lassen. Ihre Pflege-Leistungen können dann direkt von der Spitex mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat das Thema Angehörigenpflege in der Schweiz umfassend erforscht. Die Anstellung pflegender Angehöriger bezeichnet sie als "Modell guter Praxis". Jedoch besteht die Möglichkeit, als Angehöriger abzurechnen, nur für Leistungen im Rahmen der Grundpflege (z.B. Hilfe beim Anziehen, Mahlzeiten einnehmen, bei der Körperhygiene, beim Aufstehen, beim Gehen, etc.). Pflegende Angehörige können keinen Lohn für behandlungspflegerische Verrichtungen beanspruchen (z.B. Hilfe bei der Medikamenteneinnahme). Unser diplomiertes Pflegefachpersonal prüft im Rahmen der initialen Abklärung mit Ihnen und der gepflegten Person, welche Handlungen sie vornehmen, und ob diese abgerechnet werden können. Falls Sie auch Behandlungspflege leisten, beraten wir Sie selbstverständlich ebenso dazu. Das kann jedoch nicht abgerechnet werden, und somit entsteht grundsätzlich kein Lohnanspruch. Beispiel: Sie helfen Ihrer betagten Mutter täglich beim Waschen und beim Schlucken der Tabletten. Ersteres dauert 30 Minuten und letzteres 10 Minuten. Die ersten 30 Minuten zählen als Grundpflege und können abgerechnet werden. Das heisst, für diese tägliche Arbeit können Sie einen Lohn beziehen.
  • Wer ist die Familienspitex?
    Die Familienspitex ist eine Spitex, die spezialisiert ist auf die umfassende Unterstützung pflegender Angehöriger. Dazu gehört bei einer regelmässigen Pflege auch die Anstellung pflegender Angehöriger. Wir sind ein Team von Ärzten, Anwälten, Juristen und diplomierten Pflegefachpersonen. Unsere Organisation ist aus jahrelanger beruflicher und persönlicher Erfahrung in der Betreuung von Familienmitgliedern entstanden. Grundsätzlich vermitteln wir keine Pflegefachkräfte, sondern helfen Ihnen, für Ihre selbst geleistete Arbeit im familiären Rahmen einen Lohn zu erhalten. Wir sind von der Krankenkasse anerkannt.
  • Kann man bei einer Anstellung durch die Spitex trotzdem auch noch sonstige Spitex beziehen?
    Ja, es ist möglich, dass man einen Teil der Leistungen als pflegende:r Angehörige:r selbst erbringt und einen Teil (weiterhin) von einer anderen Spitex bezieht.
  • Was macht eine Spitex genau?
    Es ist ein höchst menschliches Bedürfnis, die Selbständigkeit zu bewahren. Die meisten Menschen möchten in ihrem eigenem zuhause wohnen, auch wenn sie auf Hilfe angewiesen sind. Das Wort Spitex ist eine Zusammensetzung aus "Spital" und "extern". Es steht für ambulante (versus stationäre) Pflegeleistungen. Unter dem Begriff der Spitex werden diverse Massnahmen verstanden, die es für Betroffene möglich machen, in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben, anstatt zum Beispiel in ein Heim ziehen zu müssen. In vielen Fällen können Personen auf Spitex angewiesen sein, sei es z.B. aufgrund von Altersbeschwerden, nach einer Krankheit oder einem Unfall oder aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung. In der Schweiz gibt es die öffentliche Spitex, private Institutionen und freischaffende Pflegefachpersonen. Alle Organisationen tragen dazu bei, dass auch Personen mit Unterstützungsbedarf zuhause genesen respektive mit Einschränkungen dauerhaft leben können. Daneben stemmen viele Angehörige einen grossen Teil der Unterstützung ihrer Nahestehenden. Sie sind "pflegende Angehörige". Durch eine Anstellung bei der Familienspitex werden pflegende Angehörige ebenfalls zu einem Teil des Spitex-Universums.
  • Wie können Private Spitex-Leistungen abrechen?
    Um Spitex-Leistungen abrechnen zu können, müssen Sie bei einer spezialisierten Spitex angestellt sein. Die Familienspitex ist Ihre verlässliche Partnerin mit hohem Qualitätsanspruch. Als Privatperson können Sie selber keine Leistungen bei der Krankenkasse abrechnen.
  • Welche weiteren Ansprüche kann ich für die Angehörigen-Pflege geltend machen?
    Der Gesetzgeber kennt keine umfassende finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige. Die Anstellung pflegender Angehöriger durch spezialisierte Spitex-Organisationen nennt er darum eine gute Praxislösung, um so den pflegenden Angehörigen finanzielle Entlastung zu bieten (Bundesamt für Gesundheit BAG). Daneben können Sie folgende Möglichkeiten prüfen: Betreuungsgutschriften: Wenn sie eine mit ihnen verwandte Person in auf- oder absteigender Linie unterstützen, und diese Person eine “Hilflosenentschädigung” für mindestens mittlere Hilflosigkeit bezieht, können Sie sich Betreuungsgutschriften auf Ihr individuelles AHV-Konto anrechnen lassen. So verringern Sie Lücken in der Altersrente, wenn Sie aufgrund der Angehörigenpflege reduziert (oder gar nicht) arbeiten. Dafür gilt jedoch die Regel, dass Sie die betreute Person gut erreichen können. Als Faustregel gilt, dass die Person nicht weiter als 30 Kilometer entfernt wohnt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserer Rechtsübersicht. Tageslohn: Gewisse Kantone bezahlen pflegenden Angehörigen eine Tagespauschale für die Pflegearbeit. Diese liegt in der Regel zwischen zwanzig bis dreissig Franken pro Tag. Klären Sie mit der Ausgleichskasse Ihres Kantons ab, ob ein solches Gefäss besteht. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserer Rechtsübersicht. Im Rahmen unseres Onboardings beraten wir Sie gerne zu Ihren Ansprüchen.
  • Muss ich eine spezielle Ausbildung (z.B. einen SRK-Kurs) machen?
    Nein, Sie benötigen aktuell keine Ausbildung, um von der Familienspitex angestellt werden zu können. Denn Sie nehmen die “Grundpflege” vor bei einem Menschen, der Ihnen nahesteht und den Sie bestens kennen. Wahrscheinlich verfügen Sie bereits über eine Routine hierin und haben Abläufe entwickelt, die für Sie und die gepflegte Person optimal sind. Ausserdem werden Sie von unserem diplomierten Personal fachlich instruiert, begleitet und können jederzeit Fragen stellen oder professionelle Tipps einholen. Wenn Sie wünschen, helfen wir Ihnen bei der Weiterbildung durch eigene Kurse oder via Beratung zu externen Kursen, z.B. vom Roten Kreuz. Wir ermutigen die Aus- und Weiterbildung von pflegenden Angehörigen.
  • Wie erhalte ich als pflegende:r Angehörige:r Lohn für meine Arbeit?
    Pflegende Angehörige können ihre Arbeit unter gewissen Voraussetzungen bei der Krankenkasse abrechnen. Die Voraussetzung ist aber eine Anstellung bei einer spezialisierten Spitex mit einer Betriebsbewilligung im Wohnkanton der gepflegten Person. Die Spitex rechnet die regelmässig erbrachten Pflegeleistungen der von ihr Angestellten Person (pflegende:r Angehörige:r) dann mit der Krankenkasse ab und zahlt im Gegenzug einen Lohn an diese:n aus. Die Familienspitex ist spezialisiert auf die Anstellung pflegender Angehöriger.
  • Komme ich in meinem konkreten Fall für eine Anstellung in Frage?
    Prüfen Sie das in unserem kurzen Fragebogen: 1. Pflegen Sie regelmässig im privaten Umfeld? 2. Ist die gepflegte Person ein:e Angehörige:r von Ihnen? Ist die Verwandtschaft in der direkten Linie (Kind, Elternteil, Grosseltern, usw.) bzw. handelt es sich um Ihre Partnerin oder Ihren Partner (Ehe oder eingetragene Partnerschaft)? 3. Leisten Sie bei dieser Person Grundpflege; das heisst, helfen Sie dieser Person zum Beispiel beim Duschen, Baden, sich Waschen / Kleider An- und Ausziehen / Essen und Trinken / die Toilette Aufsuchen / Ausführen von Grundbewegungen (Aufstehen, sich hinlegen, gehen) / Zähne Putzen? (Weitere Aktivitäten sind möglich,) Wenn Sie alle drei Fragen mit ja beantwortet haben, ist es möglich, dass Sie für Ihre Angehörigen-Pflege Anspruch auf einen Lohn haben. Nehmen Sie via Kontaktformular unten mit uns Kontakt auf. Gerne beraten wir Sie persönlich.
  • Warum kann ich den Lohn-Anspruch nicht direkt geltend machen?
    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Leistungen der Krankenpflege nur von zugelassenen Leistungserbringern nach den Kriterien der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geltend gemacht werden dürfen. Als pflegende:r Angehörige:r müssen sich also zwingend von einer Spitex anstellen lassen, wenn Sie Leistungen abrechnen möchten. (Einzige Ausnahme: Sie haben ein Pflegediplom und erlangen eine Berufsausübungs-Bewilligung als selbständige:r Pflegefachfrau resp. -mann.)
  • Was (wer) sind pflegende Angehörige?
    Pflegende Angehörige sind gemäss der in der Schweiz geläufigen Definition Personen, die eine ihnen nahestehende Person pflegen. Diese Person ist aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder eines Unfalls pflegebedürftig. Am häufigsten pflegen erwachsene Kinder ihre alternden Eltern. Oder umgekehrt: Eltern kümmern sich um ein Kind, zum Beispiel bei einem Geburtsgebrechen. Ebenso häufig sind Situationen, wo ein:e Ehegatte:in oder ein:e Lebenspartner:in die/den Partner:in pflegt.
  • Gibt es Unterstützung für Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden?
    Ja, unter Umständen können hilfsbedürftige Personen eine sogenannte Hilflosenentschädigung beantragen. Dies ist ein Pauschalbetrag, der zur freien Verfügung steht. Beispiel: Eine sehbehinderte Person wird als “leicht hilfslos” gemäss Sozialversicherungsrecht anerkannt. Sie erhält einen pauschalen monatlichen Betrag zur freien Verfügung. Ebenso ist es unter Umständen möglich, einen Assistenzbeitrag zu erhalten. Hier handelt es sich um die effektive Vergütung der Kosten, die man hat, um sich Hilfe im Alltag zu holen. Beispiel: Eine gehbehinderte Person stellt einen Gärtner ein. Falls ihr Anspruch auf einen Assistenzbeitrag gutgeheissen wird, kann sie den Lohn, den sie dem Gärtner bezahlt, abrechnen. Das Thema ist komplex. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Rechtsübersicht. Unsere angestellten Angehörigen und unsere Klient:innen (gepflegte Personen) beraten wir kostenlos und persönlich zu diesen Themen.
  • Wer bezahlt die Spitex?
    Das Geld für die Spitex kommt aus verschiedenen “Töpfen”. Die Krankenkasse bezahlt je nach Art der Leistung einen fixen Betrag. Auch die öffentliche Hand bezahlt einen Teil der Spitex-Kosten. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserer Rechtsübersicht unter "Pflegefinanzierung".
  • Wie mache ich einen Anspruch auf Spitex geltend?
    Sie benötigen eine Spitex-Verordnung Ihres zuständigen Arztes. Diese wird der Krankenkasse vorgelegt. Die Familienspitex übernimmt dieses Prozedere für Sie.
  • Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?
    Nicht alle Spitex-Leistungen sind kassenpflichtig. Nur für die folgenden Leistungen kommt die Krankenkasse auf: 1. Bedarfsabklärung: Abklärung des Pflegebedarfs. Dazu gehören auch die Beratung und die Abstimmung, z.B. mit dem Arzt oder der Ärztin und den Familienmitgliedern. 2. Untersuchungen und medizinische Behandlungen, wie z.B. Assistenz bei der Einnahme von Medikamenten. 3. Grundpflege: Dazu gehören unter anderem: Duschen, baden, sich waschen Kleider an- und ausziehen Essen und Trinken Die Toilette aufsuchen Grundbewegungen (Aufstehen, sich hinlegen, gehen) Zähne putzen Im Fall der Angehörigenpflege kann nur die Bedarfsabklärung (1.) und die Grundpflege (3.) abgerechnet werden, nicht jedoch die Behandlungpflege (2.). Beispiel: Sie helfen Ihrer betagten Mutter täglich beim Aufstehen und und beim Blutdruck-Messen. Ersteres dauert 20 Minuten und letzteres 10 Minuten. Die ersten 20 Minuten zählen als Grundpflege und können abgerechnet werden.​
  • Welche Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen?
    Nicht von der Krankenkasse übernommen wird die Hilfe im Alltag, die häufig von Spitex-Organisationen angeboten wird. Das ist zum Beispiel: Einkaufen Kochen und Küche machen Putzen, waschen, bügeln Gartenarbeiten Vielleicht haben Sie jedoch eine private Pflegeversicherung (Krankenkassen-Zusatz), die für die Leistungen aufkommt. Oder das Geld kommt aus einem anderen staatlichen Topf, zum Beispiel via Assistenzbeitrag, oder wird durch eine gemeinnützige Organisation zur Verfügung gestellt. Detailliertere Informationen finden Sie in unserer Rechtsübersicht.
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