Rechte Pflegebedürftiger in der Schweiz
Hilfsmittel für Rentner: Die AHV bezahlt
Hörgeräte, Massschuhe, Lupenbrillen, und mehr.
Wo Hilfsmittel Altersgebrechen entlasten können, finanziert die AHV mit. In der offiziellen Liste finden Sie eine abschliessende Übersicht.
Lesedauer: 10 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
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to do
Welche Hilfsmittel werden von der AHV finanziert?
Aktuell werden die folgenden Gegenstände von der AHV vergütet:
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Perücken
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Orthopädische Mass- und Serienschuhe
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Gesichtsepithesen
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Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen
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Hörgeräte
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Lupenbrillen
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Rollstühle ohne Motor
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Fernrohr-Lupenbrillen
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Es ist relativ einfach:
Je nach Gegenstand wird ein Prozentsatz der Kosten ( ... % vom Nettopreis) oder ein Höchstbetrag (max. CHF ... ) übernommen.
Ebenfalls abhängig vom Gegenstand ist das Intervall, in welchem ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Zum Beispiel kann man alle 2 Jahre einen Anspruch auf Schuhe, alle 5 Jahre einen auf Lupenbrillen geltend machen).
Hörgeräte
Es gibt jeweils eine Liste
Wer obige Voraussetzungen erfüllt (AHV-oder EL-Bezüger:in mit Wohnsitz in der Schweiz) und ein ärztlich festgestelltes Hörproblem hat, hat grundsätzlich Anspruch auf ein Hörgerät.
Wird dieser Anspruch gutgeheissen, erhalten Sie einen Pauschalbetrag und haben die freie Wahl, von welchem qualifizierten Anbieter sie Ihr Gerät beziehen.
Im Merkblatt der AHV (siehe unten) finden Sie alle Details. Ebenso finden Sie dort eine Liste mit Fachverbänden und Organisationen für Hörgeräte.
Wo geltend machen?
Ein Anspruch auf Hilfsmittel und/oder ein Hörgerät kann bei der kantonalen AHV-Stelle geltend gemacht werden. Nutzen Sie dazu das "Formular 009.001 – Anmeldung Hilfsmittel der AHV".
Listen zum Download
Beide erwähnten Listen "Hilfsmittel der AHV" sowie "Hörgeräte der AHV" finden Sie auf der Webseite der AHV/IV zum Download.
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© Familienspitex.ch. Geschrieben 2021 von Team Rechtliches.
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